Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingunge - ZIEHL Computersysteme

Logo ZIEHL Computersysteme
+49 (0) 6205 10 48 33
Direkt zum Seiteninhalt

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingunge

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma ZIEHL Computersysteme.




1. Geltungsbereich und Vertragsschluss  


1.1  Für die Geschäftsbeziehung zwischen ZIEHL Computersysteme (im Folgenden  „ZIEHL“) und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Softwareprodukt KUNDE!® ist als  CRM- /Kundenverwaltungssoftware für Unternehmen, Freiberufler und / oder  selbständige Gewerbetreibende konzipiert. Ein Verkauf an Verbraucher im  Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

1.2 Entgegenstehende  oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen  werden von ZIEHL nicht anerkannt, es sei denn, ZIEHL hat deren Geltung  ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Die Darstellung der  Produkte im Online-Shop / Produktbereich stellt kein rechtlich bindendes  Angebot von ZIEHL an den Kunden dar. Erst der Kunde gibt nach Eingabe  der erforderlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung  abschließen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein  rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb  enthaltenen Waren, Produkte oder Dienstleistungen gegenüber ZIEHL ab.

1.4  Der Kunde kann alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung  laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

1.5  Alle Eingaben werden insbesondere vor verbindlicher Abgabe der  Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können  auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen vom Kunden  korrigiert werden.

1.6 ZIEHL versendet unverzüglich nach  Eingang der Bestellung des Kunden eine unverbindliche  Bestellungseingangsbestätigung per E-Mail an den Kunden. Ein Vertrag  über den oder die bestellten Leistungen kommt erst dann zustande, wenn  die Bestellung per E-Mail oder Fax durch ZIEHL ausdrücklich bestätigt  wird (Auftragsbestätigung), spätestens mit Beginn der Leistungen von  ZIEHL.

1.7 Der Vertragstext einschließlich der im Zeitpunkt des  Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von  ZIEHL nicht gespeichert. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Bestellvorgangs abzurufen  und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

2. Vertragsgegenstand, Lieferung von Standardsoftware

2.1  Der Käufer erwirbt von ZIEHL die Software KUNDE!® einschließlich der  hierin enthaltenen Datenbestände (nachfolgend die ,,Software“), sowie  die zugehörige Anwendungsdokumentation in elektronischer Form  (nachfolgend die ,,Anwendungsdokumentation“) in der dort bezeichneten  Sprache (zusammen die ,,Vertragsgegenstände“) unter den nachfolgend  bestimmten Nutzungsbedingungen.

2.2 Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände.

2.3  Für die Beschaffenheit der von ZIEHL gelieferten Software ist die bei  Versand / Download der Vertragsgegenstände gültige und dem Käufer vor  Vertragsschluss unter www.ziehl-computer.de zur Verfügung stehende  Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich. Eine darüber  hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet ZIEHL nicht. Eine  solche Verpflichtung kann der Käufer insbesondere nicht aus anderen  Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der  Werbung von ZIEHL sowie dessen Angestellten oder Vertriebspartner  herleiten, es sei denn, ZIEHL hat die darüber hinausgehende  Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2.4 Soweit  Angestellte von ZIEHL vor Vertragsschluss Garantien abgeben, sind diese  nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung von ZIEHL schriftlich  bestätigt werden.

3. Nutzungsrecht

3.1 ZIEHL  räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares,  zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen zur  Einzelplatznutzung in der vereinbarten Anzahl ein, jedoch nur für das  zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Bestimmungsland, in dem die  Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche  Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land  eingeräumt, in dem der Käufer seinen Geschäftssitz hat. Dieses  Nutzungsrecht darf gleichzeitig nur von maximal der Anzahl natürlicher  Personen ausgeübt werden, für die der Käufer den Kaufpreis gemäß Ziffer 4  entrichtet hat. Im Falle der Mehrnutzung gilt Ziffer 4.3.

3.2  Der Käufer darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen  Geschäftsvorfälle abzuwickeln. Untersagt ist insbesondere  ein  Rechenzentrumsbetrieb für Dritte,  das vorübergehende entgeltliche oder  unentgeltliche Zur-Verfügung-Stellen der Software (z.B. als Application  Service Providing) für Dritte oder  die Nutzung der Software zur  Schulung von Personen, die nicht Mitarbeiter des Käufers sind. Die  gewerbliche Weitervermietung ist generell untersagt.

3.3  Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für  den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Käufer darf von der  Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen  Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind  als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des  Originaldatenträgers zu versehen.

3.4 Der Käufer ist zu  Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i.S.  des § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz dies  unabdingbar erlaubt.

3.5 Der Käufer ist zur Dekompilierung der  Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und erst, wenn  ZIEHL nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die  notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um  Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.

3.6  Überlässt ZIEHL dem Käufer im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege  Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine  Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z.B. Update, Upgrade), die früher  überlassene Vertragsgegenstände (,,Altsoftware“) ersetzt, unterliegen  diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

3.7 Stellt ZIEHL  eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so erlöschen in  Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Käufers nach diesem Vertrag  auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von ZIEHL, sobald der Käufer  die neue Software produktiv nutzt. ZIEHL räumt dem Käufer jedoch eine  dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der  Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen.

3.8  Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung der Anwendungsdokumentation ist –  vorbehaltlich der Ziffern 3.3 und 3.4 (soweit die Dokumentation in die  Software integriert ist) – nicht gestattet.

4. Kaufpreis, Zahlungsbedingungen  

4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis für die vereinbarte Anzahl der Nutzer / Einzelplätze zu zahlen.

4.2  Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. Der Käufer ist zur  Vorleistung verpflichtet. Nach vollständigem Zahlungseingang wird ZIEHL  dem Käufer per E-Mail einen Lizenz-Key zur Freischaltung der Software  übermitteln.

4.3 Der Käufer ist zu einer Nutzung der Software,  die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, nur  nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ZIEHL berechtigt. Bei  Mehrnutzung ohne Zustimmung (insbesondere beim gleichzeitigen Einsatz  einer größeren Zahl von Nutzern als vereinbart) ist ZIEHL berechtigt,  den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag gemäß der zu diesem  Zeitpunkt gültigen Preisliste von ZIEHL in Rechnung zu stellen.  Weitergehende außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben  unberührt.

4.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.5  Die Preise für Lieferungen schließen Transport und Verpackung bei  körperlichem Versand ein. Bei Bereitstellung zum Abruf über ein Netz  trägt ZIEHL die Kosten dafür, die Software abrufbar ins Netz zu stellen,  der Käufer die Kosten für den Abruf.

5. Installation, Schulung, Pflege

5.1  Für die Installation der Software verweist ZIEHL auf die in der  Anwendungsdokumentation und / oder Produktbeschreibung beschriebenen  Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung,  die beim Käufer vorhanden sein muss. Soweit gesondert vereinbart,  übernimmt ZIEHL die Installation der Software auf Basis der gesondert  abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten  von ZIEHL.

5.2 Einweisung und Schulung leistet ZIEHL nach  gesonderter Vereinbarung auf Basis der jeweils anwendbaren Preislisten  von ZIEHL.

5.3 Softwarepflege erbringt ZIEHL nur auf Basis eines gesondert abzuschließenden Softwarepflegevertrags  

6.  Schutz von Software und Anwendungsdokumentation

6.1  Soweit nicht dem Käufer nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte  eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und  aller vom Käufer angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht,  die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte –  ausschließlich ZIEHL zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der  Vertragsgegenstände durch ZIEHL.

6.2 Der Käufer wird die  überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch  auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände Dritten nur nach vorheriger  schriftlicher Zustimmung durch ZIEHL zugänglich machen. Als Dritte  gelten nicht die Angestellten des Käufers sowie sonstige Personen, die  sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Käufer  aufhalten.

6.3 Dem Käufer ist es nicht gestattet,  Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -  zeichen von ZIEHL zu verändern oder zu entfernen.

7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Käufers

7.1  Der Käufer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der  Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und  Bedürfnissen entspricht.

7.2 Die Einrichtung einer  funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen  Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten –  Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der  alleinigen Verantwortung des Käufers.

7.3 Der Käufer testet die  Software vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf  Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies  gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung oder etwa  vereinbarter Pflegeleistungen erhält.

7.4 Der Käufer beachtet  die von ZIEHL für die Installation und den Betrieb der Software  gegebenen Hinweise; er wird sich in regelmäßigen Abständen auf den über  das Internet unter www.ziehl-computer.de zugänglichen Webseiten über  aktuelle Hinweise informieren und diese beim Betrieb berücksichtigen.

7.5  Der Käufer gewährt ZIEHL zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den  Vertragsgegenständen, nach Wahl des Käufers unmittelbar und/oder mittels  Datenfernübertragung. ZIEHL ist berechtigt, zu prüfen, ob die  Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses  Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf er vom Käufer Auskunft  verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der  Vertragsgegenstände, sowie Einsicht in die Bücher und Schriften, sowie  die Hard- und Software des Käufers nehmen. ZIEHL ist hierfür zu den  üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen des Käufers zu  gewähren.

7.6 Der Käufer trifft angemessene Vorkehrungen für den  Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß  arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose,  regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).

7.7  Soweit der Käufer nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf ZIEHL  davon ausgehen, dass alle Daten des Käufers, mit denen ZIEHL in  Berührung kommen kann, gesichert sind.

7.8 Der Käufer trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.  

8. Liefer- und Leistungszeit; Höhere Gewalt

8.1 Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert.

8.2  ZIEHL bewirkt die Lieferung, indem er die Software nach Zahlungseingang  im Internet abrufbar bereitstellt und dies dem Käufer unter Übersendung  des Lizenz-Keys mitteilt.

8.3 Für die Einhaltung von  Lieferterminen und den Gefahrübergang ist der Zeitpunkt maßgeblich, in  dem die Software im Internet abrufbar bereitgestellt ist und dies dem  Käufer unter Angabe des Lizenz-Keys mitgeteilt wird.

8.4 Solange  ZIEHL (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des Käufers wartet oder  (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb  von ZIEHL (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf  rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen, gesetzliche Verbote oder  andere unverschuldete Umstände in seinen Leistungen behindert ist  (,,höhere Gewalt“), gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der  Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der  Behinderung (,,Ausfallzeit“) als verlängert und es liegt für die Dauer  der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. ZIEHL teilt dem Käufer  derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich  mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an,  werden beide Vertragspartner von ihren Leistungspflichten frei.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der  Käufer übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von ZIEHL  in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht  entsprechend § 377 HGB.

10. Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung

10.1  ZIEHL leistet nach den Regeln des Kaufrechts Gewähr für die vereinbarte  Beschaffenheit der Vertragsgegenstände und dafür, dass der Nutzung der  Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Käufer keine  Rechte Dritter entgegenstehen. Die Gewähr für die Freiheit der  Vertragsgegenstände von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das zwischen  den Vertragspartnern vereinbarte Bestimmungsland, in dem die  Vertragsgegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche  Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Käufer seinen  Geschäftssitz hat.

10.2 ZIEHL leistet bei Sachmängeln zunächst  Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt er nach seiner Wahl dem  Käufer einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den  Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn ZIEHL dem Käufer zumutbare  Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei  Rechtsmängeln leistet ZIEHL zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu  verschafft ZIEHL nach seiner Wahl dem Käufer eine rechtlich einwandfreie  Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an  ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenständen.

10.3  Der Käufer ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu übernehmen,  wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die  Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt.

10.4 Erbringt  ZIEHL Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu  verpflichtet zu sein, so kann ZIEHL hierfür Vergütung entsprechend der  jeweils gültigen Preisliste verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein  Mangel nicht nachweisbar oder nicht ZIEHL zuzurechnen ist. Zu vergüten  ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von ZIEHL, der dadurch entsteht,  dass der Käufer seinen Pflichten gemäß Ziffer 7 nicht ordnungsgemäß  nachgekommen ist.

10.5 Behaupten Dritte Ansprüche, die den  Käufer hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse  wahrzunehmen, ist der Käufer verpflichtet, ZIEHL unverzüglich  schriftlich und umfassend hiervon zu unterrichten. Wird der Käufer  verklagt, stimmt er sich mit ZIEHL ab und nimmt Prozesshandlungen,  insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit dessen Zustimmung  vor.

10.6 Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche  beträgt ein Jahr und beginnt mit der Bereitstellung der Software zum  Download sowie Benachrichtigung des Käufers hiervon und Übermittlung des  Lizenz- Keys; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich  welcher Art, gegenüber ZIEHL. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von  ZIEHL, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden  oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei  Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso  bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Haftung

Die  Haftung von ZIEHL, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf 10.000,00  EUR beschränkt. Dies gilt nicht, (1) für Schäden an Körper, Leben und  Gesundheit, (2) für vorsätzliche oder grob fahrlässige  Pflichtverletzungen von ZIEHL, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner  Erfüllungsgehilfen, (3) für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und  (4) für Ansprüche aus Garantien sowie (5) für die Verletzung von  vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren  Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst  ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und  vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von ZIEHL auf den  vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit Ziffern (1)  bis (4) nicht entgegenstehen.

12. Ende des Nutzungsrechts an den Vertragsgegenständen

In  allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z.B durch  Rücktritt, Nachlieferung) gibt der Käufer alle Lieferungen der  Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien,  soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist.  Die Erledigung versichert der Käufer schriftlich gegenüber ZIEHL.

13. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

13.1  Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der  Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform  abbedungen wird.

13.2 Die Beziehungen zwischen den  Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der  Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Bestimmungen des  UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.3 Vertragssprache ist deutsch.

13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ZIEHL.

ZIEHL  bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Klage oder  andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.
Zurück zum Seiteninhalt